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Modellraketenflug ist ein internationales Hobby, daß nach weltweit gleichen Regelungen, die im internationalen Sicherheitskodex festgehalten sind, ausgeübt wird. Modellraketenflieger finden sich in Nordamerika ebenso wie in Australien, Asien oder Europa.
Um die Rahmenbedingungen für Modellraketenflieger auch in Deutschland nach internationalen Standards zu gestalten, hat die IMR einen Katalog von Zielen zusammengestellt. Diese Ziele wurden um 2000 in einer vereinsübergreifenden Diskussion im Modellraketen Forum (im Rahmen der Aktion Modellraketen 2000) gemeinsam erstellt und verabschiedet, berücksichtigen also die Interessen aller Raketenflieger:
Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Modellraketenflieger. Im Gegensatz zu den meisten größeren europäischen wie anderen vergleichbaren Ländern, etwa den Vereinigten Staaten, existieren bei uns jedoch nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Regelungen, die in den 70er Jahren entstanden und technisch längst überholt sind. Die Fortentwicklung des Hobbies wird dadurch behindert, weil die inzwischen möglichen technischen Weiterentwicklungen nicht genutzt werden können.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits seit den späten 50er Jahren Modellraketenflug. Erst in den 80er Jahren kam es zur Gründung erster, eigener Vereine für Modellraketenflug. Einen Dachverband, wie er in einigen anderen Ländern wie den USA oder Großbritannien existiert, gibt es jedoch nicht. Durch diese fehlende Lobby hat es in den vergangenen Jahrzehnten keine erfolgreiche Fortschreibung der gesetzlichen Regelungen gegeben, was eine weitere Ausbreitung des Hobbies verhindert.
Ende 1999 wurde die Aktion Modellraketen 2000 von einigen vereinsunabhängigen Modellraketenfliegern ins Leben gerufen, um die entsprechenden Vorraussetzungen zu schaffen und den Anstoß zu einer Veränderung der bestehenden Lage zu geben. Die Aktion wurde bewußt vereinsunabhängig und neutral gehalten, um jedem die Möglichkeit zu geben, bei der Aktion mitzumachen und sie zu unterstützen. Ziel war und ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung auch in Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen und Verbänden. Zur praktischen Durchsetzung dieser Ziele wurde die Interessengemeinschaft Modellraketen (IMR) gegründet.
Die Weiterentwicklung und die Formulierung von Zielen geschieht in öffentlicher Diskussion, möglichst unter Einbeziehung moderner Medien wie dem Internet, und unter Einhaltung demokratischer Spielregeln. Ein Alleinvertretungsanspruch einzelner Vereine oder Personen für den Modellraketenflug in Deutschland wird ebenso abgelehnt wie nichtöffentliche Entscheidungen in kleiner Runde.
Konkret ist der erlaubnisfreie Modellraketenflug in Deutschland derzeit auf ein Treibsatz-Nettofüllgewicht von 20 g beschränkt, was einem C-Treibsatz (10 Ns Gesamtimpuls) entspricht. Für alle Motoren darüber sowie für die Bündelung und dem mehrstufige Fliegen aller Motoren muß eine spezielle Prüfung im Sprengstoff- und Luftrecht abgelegt werden, zum Start wird hier außerdem eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Das Mindestalter für die Abgabe und Verwendung der Motoren liegt bei 18 Jahren, weitere Einschränkungen gelten für die Lagerung und den Transport.
In den meisten anderen, auch europäischen Ländern, liegen die Grenzwerte um ein vielfaches höher, ohne daß es ernsthafte Sicherheitsbedenken gäbe. Die hier vorliegenden jahrzehntelangen Erfahrungswerte zeigen, daß der Modellraketenflug bei Beachtung des gültigen Sicherheitskodex eine eindeutig positive Sicherheitsbilanz hat. Bei Beachtung des Kodex sind folgenreiche Unfälle, auch mit stärkeren Motoren, so gut wie ausgeschlossen.
Deswegen will die Interessengemeinschaft Modellraketen e.V. (IMR) erreichen, daß international übliche Standards, die sich beispielsweise auch in den Richtlinien für den Umgang mit Modellraketentreibsätzen der Vereinten Nationen niedergeschlagen haben, auch in Deutschland umgesetzt werden. Dazu gehören
Heraufsetzung des erlaubnisfreien Limits auf Stärke G (160 Ns Gesamtimpuls)
Senkung des Mindestalters für den Kauf und die Verwendung schwächerer Standardtreibsätze der Stärke A bis C auf 12 Jahre, bis einschl. Stärke E auf 16 Jahre
Realitäts- und praxisnähere Prüfungsbestimmungen zur Erlangung einer Erlaubnis für stärkere, nicht mehr erlaubnisfreie Motoren ab Stärke G, ggf. Abnahme solcher Prüfungen durch anerkannte Organisationen
Lockerungen bei den Vertriebs- und Lagerbestimmungen, etwa Versand per Paketdienst und Post
Durch die derzeitige Limitierung auf C-Treibsätze sind viele technisch mögliche Projekte wie der Transport von Nutzlasten (etwa Foto- und Videokameras) sowie ganzer Bereiche des Modellraketenfluges wie der High Power und RC-Gleiterflug praktisch nicht oder nur sehr erschwert möglich. Zwar besteht nach der derzeitigen Rechtslage die Möglichkeit, einen sog. T2-Schein zu machen, nur ist dieser durch die praktischen Ausführungsbestimmungen lokal kaum und auch bundesweit nur sehr erschwert zu erlangen. Mögliche potentielle Neuinteressenten werden abgeschreckt. Während im Ausland gerade diese Bereiche boomen, ist in Deutschland hier in der Praxis Stillstand eingekehrt. Die Anzahl der Erlaubnisinhaber ist erwartungsgemäß äußerst klein, durch die geringe zu erwartende Absatzmenge werden entsprechende Motoren nicht angeboten bzw. ausländische Motoren nicht zugelassen.
Modellraketenflug wird außerdem im Ausland seit Jahrzehnten äußert erfolgreich zur Unterrichtsergänzung in Schulen und zur Nachwuchsförderung in den Bereichen Raumfahrt, Modellflug und in technischen Bereichen einsetzt. Nach der derzeitigen Rechtslage können schwache Motoren nur unter Aufsicht und auch erst ab 14 Jahren verwendet werden, was ganze Jahrgangsstufen ausschließt und eine Beschäftigung dieser Gruppe mit Modellraketen auch im Freizeitbereich verhindert.
Die Hindernisse bei der Lagerung und dem Transport verhindern eine kommerzielle Ausbreitung, auch im erlaubnisfreien Bereich. Der Verkauf über Ladengeschäfte ist stark limitiert, weil das Verkaufspersonal gezwungen ist, die Treibsätze wie Waffen oder starke alkoholische Getränke unter Verschluß zu halten, was den Verkauf etwa in Spielzeug- oder Selbstbedienungsmärkten verhindert. Die Transportbestimmungen machen es für jeden Versandhändler legal unmöglich, ohne hohe Zusatzkosten für Bahn-Gefahrenguttransporte Motoren zu vertreiben, da der im Ausland übliche Versand per Post- oder Paketdienst nicht erlaubt ist.
Das eine Liberalisierung ohne Sicherheitseinbußen möglich ist, zeigen Beispiele wie in den USA, Kanada oder Großbritannien. Hier wurden Modellraketentreibsätze schon vor Jahrzehnten als Spielzeugfeuerwerk klassifiziert und können damit problemlos auch in Spielwarengeschäften, Großmarktketten oder Hobbyläden verkauft und in Schulen verwendet werden, ohne das es zu Unfällen gekommen wäre.
Im Gegenteil, Modellraketentreibsätze sind so konstruiert, daß sie sich weder selbst entzünden können noch ohne den entsprechenden Zünder überhaupt zu entzünden sind. Gerade die Verfügbarkeit von sicheren, fabrikmäßig hergestellten und geprüften Motoren hat verhindert, daß Jugendliche und Erwachsene zu gefährlichen, weil selbstgebauten Treibsätzen greifen, die früher oft Ursache von Unfällen waren. In den USA wurden seit 1959 alleine vom dort führenden Hersteller über 400 Millionen Treibsätze produziert, der Modellraketenbau ist als unbedenklich anerkannt.
Die Interessengemeinschaft Modellraketen e.V. (IMR) will daher erreichen, daß auch bei uns eine positive Entwicklung des Modellraketenfluges einsetzt und, unter Beachtung größtmöglichster Sicherheit, auch in Deutschland der Flug von Modellraketen nach internationalen Standards möglich wird. Wir laden daher alle Modellraketenflieger ein, die IMR zu unterstützen und ermöglichen es jedem unabhängig von seiner Funktion, seinem Alter, seinem Titel, seiner Qualifikation und seiner Position, bei uns mitzuarbeiten.
Wer diese Ziele unterstützt, kann sich in unsere Unterschriftsliste eintragen.
© imr
- Interessengemeinschaft Modellraketen
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