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Durch einen Versicherungs-Rahmenvertrag mit einem führenden deutschen Versicherer kann die IMR Ihren Mitgliedern drei verschiedene Versicherungen anbieten:
Warum eine Halter-Haftpflichtversicherung? Laut den gesetzlichen Bestimmungen haftet jeder Halter (=Besitzer) eines Flugmodelles für Schäden, die mit seinem Modell entstehen. Normale private Haftpflichtversicherungen decken i.d.R. keine Schäden mit Flugmodellen! Gegen Unfälle damit ist man also, ohne zusätzliche Versicherung, nicht abgedeckt! Die IMR bietet eine sehr preisgünstige Gruppenversicherung und gibt den Preisvorteil voll an ihre Mitglieder weiter. Die gleiche Versicherung kostet für Privatpersonen rund das dreifache!
Details: Mitglieder der IMR haben die Möglichkeit, eine sehr preisgünstige persönliche Halter-Haftpflichtversicherung für eigene Raketen abzuschließen.
Diese sogenannte Halter-Haftpflichtversicherung deckt Schäden beim Flug eigener Raketen bis zu einer Deckungssumme von 1.500.000 Euro ab.
Versicherungsdetails
- Deckungssumme: 1.500.000 Euro pauschal für
Personen- und/oder Sachschäden
- Beitrag je Mitglied für eigene Raketen: 30,00,- Euro netto (brutto
34,80 einschl. 16%
Versicherungssteuer)
Auszüge aus dem Versicherungsvertrag:
- Es besteht Gefährdungshaftung in Höhe der
Haftungssumme gemäß § 37 LuftVG
- Mitversichert ist
im Rahmen der Halterhaftpflicht die Teilnahme an Wettbewerben und
öffentlichen Veranstaltungen
- Die Versicherung gilt für Versicherungsfälle auf der ganzen Welt
- Versicherungsschutz besteht auch für jede andere Person, die das
Flugmodell/die Rakete benutzt
- Die Halterhaftpflicht gilt innerhalb und außerhalb des Vereinsrahmens
Es besteht keine Begrenzung, d.h. auch genehmigungspflichtige Starts (T2) sind abgedeckt. Die Versicherung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft abgeschlossen werden, der Betrag wird zusätzlich zur Mitgliedschaft erhoben (z.B. für Erwachsene 6 Euro Vereinsbeitrag + 34,80 Euro Versicherung = 40,80 Euro Gesamtsumme). Der Versicherungsbeitrag gilt pro Kalenderjahr, es gibt keine anteilsmäßige (monatsweise) Berechnung.
Gastflieger
Für Gastflieger auf öffentlichen Flugtagen und Veranstaltungen der IMR besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 8,70 € (brutto einschl. 16% Versicherungssteuer) eine kurzfristige Halter-Haftpflichtversicherung (bis zu 3 Tagen) abzuschließen.
Vertragsdauer
Die indivduelle Halter-Haftpflichtversicherung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Sie kann auch während des laufenden Jahres beantragt werden, die Versicherungssumme wird aber in der Regel für das ganze Jahr berechnet. Die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf (also bis Ende September) gekündigt wird! Nähere Infos finden sich im Mitgliederbereich.
Kurzfassung: Haftpflichtersicherung für Schäden, die Mitglieder bei der Betätigung im Vereinsrahmen gegenüber Dritten verursachen.
Details: Die IMR hat für jedes Mitglied ohne weitere Kosten eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese deckt die gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder bei Betätigung im Vereinsrahmen (z.B. Messen), jedoch nicht beim Betrieb von Modellraketen oder anderen Flugmodellen, ab. Die Deckungssumme beträgt hier 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
Kurzfassung: Haftpflichtversicherung für Personen- und Schachschäden gegenüber Dritten (gesetzliche Haftpflicht) aus der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen, zu denen Dritte als Zuschauer eingeladen werden.
Warum eine Luftfahrt-Veranstalter-Haftpflicht? Der Veranstalter einer öffentlichen Luftfahrtveranstaltung (z.B. Flugtage, Wettbewerbe) haftet, lt. den gesetzlichen Bestimmungen, für Risiken gegenüber Dritten. Beispiel: Ein Zuschauer stolpert über einen Gegenstand und bricht sich den Fuß.
Details: Veranstaltungen, die über die IMR laufen (auch solche von Sektionen der IMR), können preiswert versichert werden. Unsere Luftfahrt-Veranstalter-Haftpflicht deckt Risiken ab, die dem Veranstalter von Modellflug-Starttagen entstehen. Der Veranstalter haftet z.B. für Unfälle am Boden, etwa wenn ein Zuschauer stolpert. Nicht abgedeckt sind die Risiken aus dem Flug mit Modellraketen. Hier ist imer der Halter (dem das Modell gehört) haftbar - siehe Halter-Haftpflichtversicherung.
Aus den Versicherungsbedinungen: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen, zu denen Dritte als Zuschauer eingeladen werden".
Die Versicherung wird jeweils einzeln für eine Veranstaltung abgeschlossen. Deckungssumme wahlweise 300.000 oder 750.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung muß jeweils einzeln für jede Veranstaltung angemeldet werden.
Weitere Details finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Preisanpassungen durch die Versicherung vorbehalten. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen
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