BAM-Ausnahmebewilligung zum SMRT in Geising-Liebenau/Sachsen

Sächsischer Modell-Raketen-Treff

Für den Sächsischen Modellraketen-Treff (SMRT) wird von der IMR von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wieder eine Ausnahmebewilligung nach §5 Abs. 3 SprengG beantragt. Damit können auch in Deutschland nicht zugelassene ausländische Motoren (z.B. AeroTech) und Zünder unter Aufsicht und mit bestimmten Auflagen, legal geflogen werden.

Diese Bewilligung ist eine Ausnahme von der Erfordernis der Zulassung zum Zwecke der Einfuhr, des Verbringens des Überlassens an andere und der Verwendung im Rahmen des Internationalen Sächsischen Modellraketen Treff für Modellraketenmotoren der Klasse T (SprengG) und Anzünder für pyrotechnische Zwecke zum Anzünden der Modellraketenmotoren.

Teilnehmer können damit, ohne die sonst notwendige BAM-Zulassung, Motoren aus dem Ausland, die dort erworben wurden, nach Deutschland mitbringen und sie auf dem SMRT fliegen. Die Vorraussetzungen für Teilnehmer, die solche Motoren aus dem Ausland mitbringen und fliegen wollen, sind (Zusammenfassung ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit):

Mit einer zusätzlich erteilten Aufstiegserlaubnis nach dem Luftrecht können sowohl Motoren unter 20 Gramm (T1) als auch Motoren über 20 Gramm (T2) geflogen werden. Praktisch bedeutet dies eine Genehmigung für alle Modellraketen- und Highpower-Motoren bis zur Zulassungsgrenze für Flugmodelle (25 kg)! 

Wichtig: Wer ausländische Motoren am SMRT fliegen will, muss diese im Ausland erwerben oder von einem ausländischen Händler, der am SMRT anwesend ist, mitbringen lassen. Wir stellen dazu eine Bestätigung aus, mit der diese Motoren dann legal importiert werden dürfen. Wir können erst dann eine Bestätigung ausstellen, wenn uns eine genaue Motorenliste vorliegt, Blankobestätigungen sind nicht möglich. Bitte daher vorab mit einem ausländischen Händler Kontakt aufnehmen (Händlerliste auf European Model Rocketry). Die Motoren müssen im Ausland nach den dort üblichen Bestimmungen erworben werden und die Transportbestimmungen eingehalten werden. Ein normaler Versand über Paketpost wäre zum Beispiel, da Gefahrengut, nicht erlaubt.

Aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Halter-Haftpflichtversicherung für alle Starter Pflicht! Wer eine gültige Versicherung hat: Bitte Kopie der Versicherungspolice mitbringen! Starter ohne können sich, gegen eine geringe Gebühr, über die IMR Halter-Haftpflichtversicherung temporär für diese Veranstaltung versichern lassen.

Weitere Fragen? Bitte besucht auch unser Forum (Themengebiet Veranstaltungen)!


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