Modellraketen Infos

"T2-Schein" für Modellraketen und Highpower-Raketen

Lehrgang & Prüfung für Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz in Deutschland

Die IMR plant, bei genügendem Interesse für Interessenten aus Deutschland vorraussichtlich 2007 zusammen mit einem Lehrgangsträger einen Fachlehrgang mit abschließender Prüfung nach §9 Sprengstoffgesetz (SprengG) zur Erlangung einer Erlaubnis nach §27 SprengG, dem sog. T2-Schein, durchzuführen. Ob dieser Lehrgang stattfindet und zu welchem Termin, hängt u.a. vom Interesse (es müssen mind. 5-10 Teilnehmer gefunden werden) und von einigen organisatorischen Fragen ab. Geplant ist eine Durchführung in Süddeutschland.

Um die notwendige Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, bitten wir alle interessierten Raketenflieger, die sich für einen Fachlehrgang mit Prüfung interessieren, sich über unser Anmeldeformular kostenlos vorregistrieren zu lassen. Die Registrierung ist unverbindlich und verpflichtet noch nicht zu einer Teilnahme. Allerdings bitten wir nur ernsthaft interessierte Modellraketenflieger, die später auch vorhaben, dabei zu sein, sich anzumelden. Wir werden alle angemeldeten Interessenten rechtzeitig vor einem möglichen Kurs informieren und bitten um Verständnis, das wir bis dahin auch keine weiteren Details wie Zeit und Kosten veröffentlichen können.

Folgender Personenkreis kommt für einen Lehrgang und eine Prüfung in Frage:

Falls diese Vorraussetzungen vorliegen, kannst Du Dich hier unverbindlich registrieren:

T2-Schein Registrierung

Infos rund um den T2-Schein 

1. Was ist ein T2-Schein und wofür brauche ich ihn?

Laut Sprengstoff- und Luftrecht sowie den Zulassungsbescheiden der in Deutschland zugelassenen Modellraketen-Motoren wird eine Erlaubnis nach §27 SprengG (im gewerblichen Bereich nach §7 SprengG) für die Kauf und die Verwendung von Motoren über 20 Gramm Treibstoffmasse (Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2 bzw. Explosivstoffe) in Deutschland sowie das Verbringen (= Import) von Explosivstoffen (Motoren über 75 Gramm Treibstoffmasse) aus anderen EU-Mitgliedsländern benötigt. Die Erlaubnis, der sog. T2-Schein, wird auch bei Bündelungen von Motoren und die Verwendung in Mehrstufenraketen benötigt, z.B. 2 A-Motoren in einem Modell.

2. Wie gelange ich an einen T2-Schein?

Der T2-Schein wird bei beim örtlich zuständigen Ordnungsamt (in vielen Bundesländern beim Gewerbeaufsichtsamt) beantragt. Eine Vorraussetzung ist der Nachweis der Fachkunde durch ein Prüfzeugnis, das nach erfolgreicher Absolvierung eines Fachkundelehrganges mit Prüfung vom Lehrgangsträger ausgestellt wird. Die Kosten für den Lehrgang, die Prüfung und die Ausstellung des Scheines variieren recht stark, da individuelle Faktoren dazukommen (etwa Fahrtkosten oder lokal unterschiedliche Gebühren der Behörden). Man sollte mit einigen hundert Euro rechnen.

Den Schein erhalten nur Personen, die über 21 Jahre alt sind (ab 18 Jahren kann die Behörde eine Ausnahme machen, sofern kein öffentliches Interesse dagegensteht) und die durch ein polizeiliches Führungszeugnis die Zuverlässigkeit nachgewiesen haben (d.h. keine einschlägigen Vorstrafen). Weiterhin muß man ein berechtigtes Interesse nachweisen, normalerweise eine Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein wie die IMR (die IMR stellt ihren Mitgliedern ein entsprechendes Schreiben aus). Da die Prüfung ein gewisses Fachwissen erfordert, sollte verständlicherweise auch eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Modellraketen vorliegen.

3. Was passiert auf einem T2-Lehrgang?

Da es keine bundeseinheitlichen Regelungen dafür gibt, hängt die die Ausgestaltung des Lehrgangs vom Lehrgangsträger ab, der dazu mit seiner örtlichen Ordnungsbehörde zusammenarbeitet, die auch die Prüfung abnimmt. Normalerweise gliedert sich der Lehrgang in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es werden Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen etc. gestellt und hinterher ein Prüfungsmodell geflogen. Die Prüfung selbst wird durch die lokal zuständige Ordnungsbehörde abgenommen, die auch das Prüfungszeugnis ausstellt.

4. Wie verwende ich den T2-Schein in der Praxis?

Der T2-Schein alleine berechtigt leider noch nicht zum Fliegen von entsprechenden Raketen, sondern erstmals nur zum Erwerb der Motoren. Es gelten nämlich noch die luftrechtlichen Bestimmungen und verschiedene Lager- und Transportvorschriften. Vor jedem Start muß z.B. eine Aufstiegserlaubnis beim zuständigen Luftamt eingeholt werden, was in der Praxis, je nach Luftamt, sehr aufwendig sein kann. Weiterhin sollte man bedenken, daß derzeit kaum entsprechende Modellraketen-Motoren in Deutschland angeboten werden, da der Kreis der aktiven Raketenflieger mit T2-Schein sehr klein und der Aufwand für Anbieter sehr hoch ist (beispielsweise benötigen Händler ebenfalls eine Erlaubnis nach §7 SprengG, der kommerziellen Variante des T2-Scheines).

Was mit der Erlaubnis nach §27 im einzelnen gemacht werden darf, hängt auch von den dort eingetragenen Auflagen und dem Verwendungszweck ab. Diese Eintragungen macht das zuständige Ordnungsamt, es richtet sich nach der nachgewiesenen Fachkunde. Die Einsatzmöglichkeiten des §27er Scheines sind generell weit gestreut, so benötigen z.B. auch Böllerschützen einen Schein nach §27 SprengG, in dem als Zweck dann allerdings nicht, wie in unserem Fall, der Einsatz von Modellraketen steht (womit man dann mit einem "Böllerschützen-Schein" auch keine Modellraketen fliegen darf und umgekehrt). Manche Ordnungsämter genehmigen z.B. den Kauf von Schwarzpulver zu Zündzwecken, allerdings dürfen damit wiederum keine Motoren selbst hergestellt werden, da für einen sog. Herstellvorgang die Herstellung genehmigt sein muß (mit entsprechendem Fachkundenachweis). 

5. Lohnt sich für mich ein T2-Schein?

Eine Frage, die generell schwierig beantwortet werden kann. Die IMR möchte nicht verschweigen, daß die geltende T2-Regelung, wie angesprochen, viele Pferdefüße hat, bürokratisch, teuer und teilweise praxisfremd ist (kaum ein Ordnungsamt kennt sich damit aus, denn es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen oder Prüfvorschriften für den Einsatzzweck Modellraketen etc.). Die T2-Regelung schreckt durch den zu betreibenden Aufwand viele Raketenflieger ab, den Schein zu machen. Das schlägt sich wiederum in eine geringe Anzahl von Scheininhabern durch, was zusammen mit hohen behördlichen Hürden beim Verkauf (kaum ein Händler besitzt den notwendigen §7-Schein für den Verkauf) den Handel mit entsprechenden Motoren behindert, weil er damit für Händler völlig unwirtschaftlich ist. Es müßte schon eine drastischen Erhöhung der T2-Scheininhaber und damit des potentiellen Kundenkreises von derzeit vielleicht 2-3 Dutzend auf einige hunderte oder tausende eintreten, damit der Verkauf entsprechender Motoren wirtschaftlich betrieben werden könnte. Eine solche massive Erhöhung ist aber völlig unrealistisch. Anderseits stellt die Regelung derzeit, neben Flugtagen mit BAM-Ausnahmebewilligung, die einzige legale Möglichkeit dar, in Deutschland Motoren jenseits der 20-Gramm Grenze (T1) zu fliegen.

Die IMR setzt sich daher einerseits für eine Änderung der bisherigen Bestimmungen ein, will anderseit interessierten Raketenfliegern und Mitgliedern auch schon jetzt die Möglichkeit bieten, den T2-Schein zu erlangen. Empfehlenswert ist der T2 Schein daher vor allem für Raketenflieger, die sehr häufig im Mid- oder High-Power-Bereich fliegen und Motoren clustern oder mehrstufig fliegen.

6. Wo finde ich weitere Informationen über den T2-Schein und die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland?

Wir haben die gesetzlichen Bestimmungen für Deutschland auf einer Seite zusammengestellt. Darüber hinaus finden sich auf Modellraketen Info, in der Rubrik Knowhow, weiterführende Artikel über die für Modellraketen zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Fragen steht auch unser Modellraketen Forum zur Verfügung. 

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