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Um Interessenskonflikte auszuschließen, ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der IMR und einem anderen landesweiten Verein oder einer Organisation für Modellraketen im Verbreitungsgebiet der IMR laut unserer Satzung nicht möglich. Wir wollen damit mögliche Konflikte, in die ein Mitglied durch die gleichzeitige Mitgliedschaft in einem konkurrierenden Verein geraten kann, von vorneherein ausschließen.
Bei der Anmeldung ist daher anzugeben, ob ein neues Mitglied bereits in einem solchen Verein Mitglied ist. Vereinsmitglieder, die im Laufe ihrer Mitgliedschaft in einen anderen Verein oder einer anderen Organisation eintreten, müssen dieses unaufgefordert dem Vorstand mitteilen, der dann über die weitere Mitgliedschaft entscheidet. Falschangaben haben einen sofortigen Ausschluß zur Folge.
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Doppelmitgliedschaft zulässig, sofern sich der Vorstand einstimmig dafür ausspricht. Ausgenommen davon sind Funktionäre anderer Vereine oder Organisationen. Näheres ist in unserer Satzung geregelt.
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- Interessengemeinschaft Modellraketen
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